RoHS und REACH Erklärung

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RoHS-Konformitätserklärung

Ubbink hat sich dazu verpflichtet, sowohl die Richtlinie 2011/65/EU zur Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS2) als auch die Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) zu unterstützen. Alle Produkte von Ubbink entsprechen der europäischen Richtlinie 2011/65/EU (RoHS2) einschließlich der letzten Änderungen und tragen die RoHS2-Kennzeichnung.

Die Änderung des Anhangs II vom 31. März 2015 schränkt die Verwendung von DEHP, BBP, DBP und DIBP in Elektro- und Elektronikgeräten weiter ein und tritt am 22. Juli 2019 in Kraft. Die maximalen Konzentrationswerte lauten wie folgt:

SubstanceRoHS Limit by WeightRoHS Limit by % (PPM)
Lead and its compounds (PB)1000mg/kg0.1% (1000 PPM)
Mercury (Hg)1000mg/kg0.1% (1000 PPM)
Hexavalent Chromium1000mg/kg0.1% (1000 PPM)
Cadmium (CD)100mg/kg0.01% (100 PPM)
Polybrominated Biphenyls (PBB)1000mg/kg0.1% (1000 PPM)
Polybrominated Diphenyl Ethers (PBDE)1000mg/kg0.1% (1000 PPM)
Bis (2-ethylhexyl) phthalate (DEHP)1000mg/kg0.1% (1000 PPM)
Butyl benzyl phthalate (BBP)1000mg/kg0.1% (1000 PPM)
Dibutyl phthalate (DBP)1000mg/kg0.1% (1000 PPM)
Diisobutyl phthalate (DIBP)1000mg/kg0.1% (1000 PPM)


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REACH-Konformitätserklärung

Wir erklären hiermit, dass die von Ubbink BV hergestellten Komponenten in vollem Umfang den Anforderungen der EU-Verordnung (EG) 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) entsprechen.

  1. Im Rahmen der REACH-Verordnung ist Ubbink Hersteller von "ERZEUGNISSEN" für unsere Kunden in der EU (gemäß den Leitlinien der ECHA für Erzeugnisse gelten die elektronischen Komponenten als Erzeugnisse). Wir stellen keine "Stoffe" oder "Präparate" her und unsere Erzeugnisse beinhalten keine "absichtlich freigesetzten Stoffe". Demzufolge besteht für die von uns gelieferten Produkte keine Registrierungs-, Vorregistrierungs- oder Autorisierungspflicht.
  2. In Bezug auf die Anforderungen von Artikel 33 der REACH-Verordnung, Informationen über Stoffe in Erzeugnissen zu übermitteln. Wir erklären, dass mit Ausnahme der Anmerkung 1 keiner der SVHCs (Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe), die von ECHA bis zum 27. Juni 2018 zur Autorisierung freigegeben wurden, in den Erzeugnissen von Ubbink enthalten ist.
  3. Als nachgeschalteter Anwender halten wir uns an die Verpflichtungen und verlangen von unseren Lieferanten, dass sie sicherstellen, dass alle verwendeten chemischen Stoffe in der REACH-Datenbank registriert sind. Zur Aufrechterhaltung unseres hohen Niveaus an Produktsicherheit kontrollieren wir die Umsetzung der Vorgaben bei unseren Lieferanten. Wir überwachen auch genau die Aktualisierung der REACH-Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe (siehe Anmerkung 2) und überprüfen, ob unsere Erzeugnisse Stoffe enthalten, die in der REACH-Liste der beschränkten Stoffe aufgeführt sind (siehe Anmerkung 3).

Anmerkung 1 
Die Serie der Bleifliesen enthält mehr als 0,1 % Blei (EG-Nr. 231-100-4 / CAS-Nr. (EG-Listung) 7439-92-1). Hinweise zum sicheren Umgang mit Bleierzeugnissen finden Sie unter www.centrotherm.com

Anmerkung 2 
https://echa.europa.eu/candidate-list-table

Anmerkung 3
https://echa.europa.eu/substances-restricted-under-reach